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   BVerwG, 03.06.1994 - 7 B 82.94   

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https://dejure.org/1994,18514
BVerwG, 03.06.1994 - 7 B 82.94 (https://dejure.org/1994,18514)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1994 - 7 B 82.94 (https://dejure.org/1994,18514)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1994 - 7 B 82.94 (https://dejure.org/1994,18514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 42.92

    Territoriale Rationalisierung des Zahlungsverkehrs und Sparverkehrs von

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1994 - 7 B 82.94
    Dies stimmt im wesentlichen mit der Rechtsprechung des beschließenden Senates überein, nach der vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 VermG solche Vorgänge nicht erfaßt werden, bei denen - gemessen an den in der ehemaligen DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - alles "mit rechten Dingen zugegangen" ist, bei denen es also an einem den Vorgang inkriminierenden manipulativen Element fehlt (vgl. Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - DÖV 1993, 1053 und Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - DÖV 1994, 260).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 14.92

    Klagegegner - Auftragsangelegenheit - Vermögensfragen - Unlauterkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1994 - 7 B 82.94
    Dies stimmt im wesentlichen mit der Rechtsprechung des beschließenden Senates überein, nach der vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 VermG solche Vorgänge nicht erfaßt werden, bei denen - gemessen an den in der ehemaligen DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - alles "mit rechten Dingen zugegangen" ist, bei denen es also an einem den Vorgang inkriminierenden manipulativen Element fehlt (vgl. Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - DÖV 1993, 1053 und Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - DÖV 1994, 260).
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